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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Für alle Buchungen von geführten Mountainbike-Touren, Mountainbike-Fahrtechnik-Trainings, Mountainbike-Camps (mehrtägige Veranstaltungen), Personal-Trainings, Gepäck-Transfers und Vorträgen durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben. Die auf der Internetseite www.fritzgeers.de angebotenen Dienstleistungen und Veranstaltungen im Bereich Sport und Tourismus werden über die Firma ULTRAGRÜN GmbH (Geschäftsführer Fritz Geers) abgewickelt. Diese AGB wurden an die Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts angelehnt und regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Firma ULTRAGRÜN GmbH und dem Teilnehmer, Reisegast bzw. dem Vertragspartner.

Begriffsbestimmungen

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Tourleiter werden im folgenden Guide genannt. Ein Guide folgt dem touristischen Ansatz des Organisierens und Führens einer Gruppe von Personen auf Outdoor-Mountainbike-Touren.

Geführte Mountainbike-Touren, Mountainbike-Fahrtechnik-Trainings, Mountainbike-Camps (mehrtägige Veranstaltungen, insbesondere auch mit der Organisation von Gepäck-Transfers und Hotels), Personal-Trainings und Vorträge werden im folgenden Guiding-Veranstaltungen genannt.

Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Firma ULTRAGRÜN GmbH. Mit Einstellung von Guiding-Veranstaltungen auf den Seiten der Webseite www.fritzgeers.de wird ein Angebot abgegeben. Die präsentierten Angebote und Preise auf unseren Webseiten stellen keine verbindlichen Angebote dar. Bei Guiding-Veranstaltungen kann die Möglichkeit zur Einkehr geboten werden. Die Preise für die Einkehr sind nicht in angebotenen Preisen inbegriffen (Selbstzahler). Bei Bikepark-Trainings wird unter Umständen ein Lift-Ticket benötigt. Die Preise für Lift-Tickets sind nicht in angebotenen Preisen inbegriffen (Selbstzahler).

Sie können Guiding-Veranstaltungen zunächst über das verlinkte Kontaktformular unverbindlich anfragen und die wesentlichen Merkmale Ihrer Anfrage dabei mithilfe der vorgesehenen Felder spezifizieren. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie entweder eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang Ihrer Anfrage bestätigt oder eine Rückmeldung innerhalb der nächsten Tage per Email oder Telefon. Ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.

Wenn wir Ihrer Anfrage nachgehen, versenden wir eine E-Mail mit weiteren Fragen zur Erstellung eines Angebotes per E-Mail an Sie oder kontaktieren Sie auf anderem Wege (z.B. telefonisch). Zunächst können Sie Ihre Anfrage dann korrigieren und weiterhin spezifizieren, indem Sie uns Ihre Wünsche per E-Mail oder auf anderem Wege (z.B. telefonisch) mitteilen. Anschließend bekommen Sie ein verbindliches Angebot per E-Mail zugesendet.

Der Vertrag kommt zustande, indem Sie dieses Angebot schriftlich per E-Mail bestätigen. Nach dem Empfang Ihrer Bestätigung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail von uns. Wir weisen darauf hin, dass die Datenkommunikation über das Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit gewährleistet werden kann.

Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch. Die AGB können Sie jederzeit hier auf dieser Seite einsehen oder von uns per E-Mail anfordern, falls eine vorübergehende Verfügbarkeit im Internet durch technische Fehler nicht gewährleistet werden kann.

Bezahlung

Die Bezahlung des Angebots erfolgt unmittelbar nach der Guiding-Veranstaltung in bar oder der Betrag ist 7 Tage nach Erhalt einer Rechnung per (Bank-)Überweisung auf die in der Rechnung angegebene Kontoverbindung fällig. In Teilen können weitere Zahlungsmethoden angeboten werden. Ist dies der Fall, vermerken wir die entsprechenden Möglichkeiten im Angebot.

Rücktritt und Leistungszeitraum

Grundsätzlich besteht das Recht, vom abgeschlossenen Vertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Wir wissen, dass eine Verhinderung manchmal infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände entstehen kann und sind daher bemüht, eine für beide Vertragsparteien faire Lösung zu finden, falls eine Verhinderung der Gruppe oder einzelnen Personen aus der Gruppe entstehen sollte. Ein schnelles Feedback und ein guter Austausch unterstützt uns, rechtzeitig Kosten für ggf. nötige Vorleistungen gar nicht erst entstehen zu lassen oder z.B. gebuchte Übernachtungen rechtzeitig zu stornieren. Lassen sich Kosten für nötige Vorleistungen vemeiden oder z.B. gebuchte Übernachtungen rechtzeitig stornieren, sind wir selbstverständlich gewillt, den bereits abgeschlossenen Vertrag entsprechend so zu ändern, dass die Kosten für ggf. nicht mehr geleistete Vorleistungen oder stornierte Hotel-Übernachtungen vom Gesamt-Preis abgezogen werden.

Gebuchte Guiding-Veranstaltungen finden verbindlich im angegebenen Zeitraum bei jedem Wetter draußen in der Natur statt. Eine Absage erfolgt nur nach gemeinsamer, schriftlicher Absprache.

Gebuchte Guiding-Veranstaltungen sind bei Verhinderung seitens des Verbrauchers oder Unternehmers mindestens 30 Tage im Voraus abzusagen, andernfalls besteht die Zahlungspflicht einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des im Angebot vertraglich vereinbarten Preises. Werden gebuchte Guiding-Veranstaltungen innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung seitens des Verbrauchers oder Unternehmers abgesagt, besteht die Zahlungspflicht einer Stornierungsgebühr in Höhe von 80% des im Angebot vertraglich vereinbarten Preises. Bei Nichterscheinen bei Reisebeginn besteht die Zahlungspflicht einer Stornierungsgebühr in Höhe von 100% des im Angebot vertraglich vereinbarten Preises.

Bei Verhinderung einzelner Personen ändern sich die im Vertrag vereinbarten Preise nicht und der im Vertrag vereinbarte (Gruppen-)Preis bleibt bestehen.

Wird eine Guiding-Veranstaltungen infolge höherer Gewalt, z.B. bei Naturkatastrophen, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, sowie durch behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich gemacht, kann diese vorzeitig abgebrochen werden.

Der Guide ist jederzeit, auch kurzfristig berechtigt, die Guiding-Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an der Guiding-Veranstaltungen auszuschließen. Bei Ausschluss nach Beginn der Guiding-Veranstaltung ist ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises ausgeschlossen. Nehmen Sie nach Beginn der Guiding-Veranstaltung einzelne Leistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.

Teilnahmebedingungen bei Guiding-Veranstaltungen

Teilnehmern von Guiding-Veranstaltungen ist bekannt, dass Mountainbiken eine gefährliche Sportart ist, die ein hohes Verletzungsrisiko mit sich bringt. Die Teilnahme an einer Guiding-Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und die Anweisungen des Guides sind im eigenen Interesse zu befolgen. Es ist dem Guide nur möglich auf vorhersehbare Gefahren hinzuweisen, jedoch nicht möglich vor jeder unvorhersehbaren Gefahr und Gefahrstelle zu warnen. Eine stets vorausschauende, kontrollierte und rücksichtsvolle Fahrweise, die im Rahmen der eigenen Einschätzung von Fähigkeiten und Können liegt, wird daher zur Vermeidung von Stürzen und zur rechtzeitigen Reaktion gegenüber möglicher Gefahren seitens der Teilnehmer vorausgesetzt. Teilnehmer sind dazu angehalten den Guide auf Fehleinschätzungen zur Wahl der Strecke und den Fähigkeiten hinzuweisen, damit dieser entsprechend reagieren kann.

An einer Guiding-Veranstaltung kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zum Ausschluss der Guiding-Veranstaltung. Rauschmittel wie z.B. Alkohol und Drogen sind zudem auch während der Durchführung der Guiding-Veranstaltung nicht gestattet.

Während einer Guiding-Veranstaltung sind die Teilnehmer dazu verpflichtet, einen Fahrradhelm zu tragen, sowie witterungsbedingt entsprechende Kleidung und ggf. angemessene Schutzausrüstung zu tragen. Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Ausrüstung selbst verantwortlich. Teilnehmer von Guiding-Veranstaltungen haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.

Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Guiding-Veranstaltungen können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Mit der Buchung von Guiding-Veranstaltungen versichern Teilnehmer sich zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz einer gültigen Unfall- und Haftpflichtversicherung zu sein und die Tour nur anzutreten, wenn sie sich den im Tourbriefing genannten Anforderungen entsprechend gut vorbereitet fühlen, insbesondere einen ausreichenden Trainings- und Gesundheitszustand besitzen. Teilnehmer von Guiding-Veranstaltungen sind dazu angehalten, Überbelastung zu vermeiden und die Guiding-Veranstaltung bei auftretenden gesundheitlichen Problemen rechtzeitig abzubrechen.

Bei Vorliegen von Diabetes, Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaft sowie bei Beschwerden im Gelenk-, Muskel,- und Bewegungsapparat insgesamt, krankhaftem Übergewicht oder sonstigen gesundheitlichen Auffälligkeiten und Vorerkrankungen ist die Teilnahme an Guiding-Veranstaltungen nur nach Rücksprache mit dem und durch Attest des behandelnden Arztes möglich.

Für die Teilnahme an einer Guiding-Veranstaltung wird ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie ausreichend Pannenausrüstung vorausgesetzt. Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Guide ist nicht dazu verpflichtet Teilnehmern im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Ist ein Rücktransport des Teilnehmers erforderlich oder kann die Guiding-Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer Pannen, Stürze oder auftretender Erschöpfung nicht beendet werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen. Während der Guiding-Veranstaltung entstandene Schadensfälle oder Verluste an eigenem sowie geliehenem Mountainbikes sowie Ausrüstung sind dem Guide sofort zu melden.

Aufsichtspflicht

Bei Guiding-Veranstaltungen mit Jugendgruppen bzw. mit Personen in einem Alter von unter 18 Jahren verbleibt die Aufsichtspflicht für Minderjährige grundsätzlich bei den Eltern bzw. Lehrern, Jugendleitern oder sonstigen aufsichtführenden volljährigen Personen. Bei Guiding-Veranstaltungen wird für Jugendliche unter 18 Jahren eine schriftliche Erlaubnis oder die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson benötigt.

Vorbehalte

Wir bemühen uns die Beschreibungen der Guiding-Veranstaltungen auf dem neusten Stand zu halten. Dennoch sind alle Bilder, Beschreibungen und Videos als beispielhaft zu sehen. Die tatsächliche Durchführung der Guiding-Veranstaltung kann in Details von Bildern, Videos und Beschreibungen abweichen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt. Für Verträge, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist der Erfüllungsort der Sitz des Unternehmers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Clausthal-Zellerfeld, soweit Sie Kaufmann sind oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.